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Schriftliches Inkasso

... der Schuldner befindet sich in Verzug und bestreitet die Forderung nicht!

Sie übergeben uns den Auftrag und wir senden dem Schuldner ein erstes Inkassomahnschreiben mit Fristsetzung.

Die Inkassokosten gehören zu dem Verzugsschaden gem. §§280, 286 BGB und sind grundsätzlich vom Schuldner zu erstatten. Wir arbeiten erfolgsorientiert, ohne Bindung durch Mitgliedschaften. Sollte einmal eine Forderung nicht erfüllt werden, so tragen wir das Risiko, da Sie in diesem Fall lediglich die Bearbeitungspauschale und tatsächlichen, durch uns nachzuweisenden Kosten zu zahlen haben. Durch diese Regelung haben wir einen hohen Anspruch, Ihre Forderungen erfolgreich zu realisieren.