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Telefon-Inkasso
... der außergerichtliche Mahnlauf ist gescheitert. Der Schuldner reagiert nicht auf Mahnschreiben!
Unsere Experten kontaktieren den Schuldner per Telefon.
Die Inkassokosten gehören zu dem Verzugsschaden gem. §§280, 286 BGB und sind grundsätzlich vom Schuldner zu erstatten. Wir arbeiten erfolgsorientiert, ohne Bindung durch Mitgliedschaften. Sollte einmal eine Forderung nicht erfüllt werden, so tragen wir das Risiko, da Sie in diesem Fall lediglich die Bearbeitungspauschale und tatsächlichen, durch uns nachzuweisenden Kosten zu zahlen haben. Durch diese Regelung haben wir einen hohen Anspruch, Ihre Forderungen erfolgreich zu realisieren.
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